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Genehmigungsverfahren bei Verordnungen

Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Krankenbeförderung durch ihre Krankenkasse

  • generell ab Pflegegrad 4
  • bei Pflegegrad 3 nur mit Dokumentation des Arztes über eine vorliegende Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Behindertenausweis mit den Merkzeichen:
  • aG außergewöhnlich Gehbehindert
  • Bl Blind
  • H Hilflosigkeit

Bei jeder Beförderung ist ferner die Vorlage eines Befreiungsausweises ihrer Krankenkasse notwendig.

Sind Sie nicht Inhaber eines Befreiungsausweises oder können diesen nicht vorlegen, sieht der Gesetzgeber eine Eigenanteilszahlung i. H. v. 10 % des Fahrpreises, jedoch mindestens 5,00 Euro und nicht mehr als 10,00 Euro pro Fahrstrecke vor. Dieser Eigenanteil ist direkt bei Beförderung beim Fahrer zu entrichten.

Aktuell setzen die AOK, die DAK und die BKK VBU voraus, dass die Genehmigung vor Antritt der Beförderung einzuholen ist. Bei den übrigen Krankenversicherung sind wir gerne bereit, uns gegen Vorlage der Verordnung um die Einholung der Genehmigung zu bemühen.

Eine Verordnung und die entsprechende Genehmigung sind abrechnungsrelevant. Liegen uns diese Unterlagen vor, können wir direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Sollten die Rechnungsunterlagen bei Fahrtantritt nicht vorliegen, räumen wir die Möglichkeit ein, diese innerhalb einer Woche nachzureichen.

Wird die Kostenübernahme ihrer Krankenkasse abgelehnt oder die Abrechnungsunterlagen werden nicht korrekt und vollständig eingereicht, bleibt uns nur die Abrechnung mit unserem Fahrgast.